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Der Verleihvertrag entält das Bestellformular und die allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Intrafonica Bulgarien und der Kunde sind mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Verleih von Geräte und in anspruchgenommene Dienstleistungen regeln, einverstanden. Unter Geräte versteht man einen oder mehrere Handygeräten, alle Zusatzgeräte und SIM-Karten und alle Dienstleistungen, die auf die offizielle Homepage von Intrafonica – www.intrafonica.com, beschrieben sind.
 

  1. Definitionen
    1. 1.1 Die bestätigte Bestellung und die allgemeine Geschäftsbedingungen formen die Vereinbarung für Verleih von Geräte und Dienstleistungen zwischen Intrafonica und dem Kunde.
    2. 1.2 Reservierung
      1. 1.2.1 Die Reservierung von Handygeräte und Dienstleistungen, die von Intrafonica angeboten sind, wird mittels ausgefüllte Bestellformular und Kopie vom gültigen Ausweis durchgeführt.
      2.  
    3. 1.3 Bestätigte Bestellung
      1. 1.3.1 Bestätigte Bestellung ist die Reservierung, die von Intrafonica durch Reservierungsnummer bestätigt wird. Intrafonica verfügt über alle Rechte eine Reservierungsnummer abzusagen und nichts kann Intrafonica zwingen eine Reservierungsnummer zu ausgeben.
      2.  
    4. 1.4 Verleihfrist
      1. 1.4.1 Der Anfang der Verleihfrist ist das Datum und die Uhrzeit als den Kunde das Verleihpaket bekommen hat.
      2. 1.4.2 Das Ende der Verleihfrist ist das Datum und die Uhrzeit als das Verleihpaket von Intrafonica oder ihr Vertreter zurück bekommen ist (jeder Mitarbeiter oder Vertreter soll sich mit einem gültigen Firmenausweis legitimieren).
  2. Lieferung des Verleihsets
    1. 2.1 Intrafonica kann ein Verleihset liefern nur bis zu: i) Hotelrezeption, oder ii) Firmenoffice oder, iii) Persönlich dem Kunden – falls von dem Kunden im Bestellformular gewünschte Adresse, Datum und Uhrzeit gegeben sind.
    2. 2.2 Intrafonica wird alles tun um die Verleihset rechtzeitig zu liefern, allerdings kann die Firma für Verspätung wegen Umstände außer Ihre Kontrolle nicht die Verantwortung tragen.
    3. 2.3 Falls dass der Kunde das Verleihset nicht bekommen hat, der/die soll Intrafonica innerhalb 12 Stunden per Telefon, Fax oder E-Mail informieren. Sei es eine solche Nachricht fehlt, dann alle Dienstleistungen werden als zugeliefert betrachten und alle Gebühren für Lieferung, Verleih und Gesprächminuten sind fällig gemäss dem Bestellformular und den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    4. 2.4 Falls dass der Kunde möchte die Lieferung persönlich zu bekommen und aber nicht in der vorgegebene Zeit erscheint (± 20 min), Intrafonica hat das Recht eine „No-show“ Gebühr zu verlangen (die ist im paragraph 4.3 definiert). Diese Gebühr wird nicht wiedererstattet.
    5. 2.5 Laut Paragraph 2.4. hat Intrafonica Recht alle Gebühren zu kassieren und die Beziehungen einseitig abzubrechen ohne irgendwelche Verpflichtungen für den Kunde.
    6. 2.6 Falls dass der Kunde persönlich die Lieferung bekommen wollte aber Intrafonica eine Verspätung mehr als 20 min. hat, und die Gründe andere als die in Paragraph 2.2. bezeichnete sind, dann wird die Lieferung kostenlos sein.
  3. Preise und Gebühren
    1. 3.1 Die Zahlung wird nur via Kreditkarte durchgeführt. Der Kunde soll einverstanden sein und Intrafonica soll autorisiert sein von Kreditinstitutionen und Banken sich zu informieren und weitere Informationen über Kreditkarte, Name, Adresse und Beruf des Kunde zu versorgen.
    2. 3.2 Der Kunde ist mit alle Taxen für Verleih und Gesprächgebühren, die auf der Homepage veröffentlich sind – www.intrafonica.com auf die Gebühren Seite, einverstanden. Dem Kunde ist es klar, dass die sogenannte „kostenlose Nummern“ NICHT kostenlos sind wenn die von einen Handy gewählt sind (z.B. 0800, 0700 u.s.w).
    3. 3.3 Intrafonica wird €250 (zweihundert fünfzig Euro) von der Kreditkarte blockieren oder die Äquivalent in U.S. Dollar. Für alle Kunden, die „Intra Smart SIM“ bestellt haben, ist diese Summe €100 (Hundert Euro).
    4. 3.4 Der Kunde zahlt alle Verleihgebühren und Gesprächsgebühren, die für die Verleihfrist fällig sind, unabhängig davon ob er selbst die Gespräche geführt hat oder nicht.
    5. 3.5 Die Verleihgebühren werden auf Basis die volle Kalendertage, die in der Verleihfrist inkludiert sind. Ein „Tag“ sind 24 Stunden die von Mitternacht bis Mitternacht (GMT+ 02:00) gezählt werden. Ein Beispiel: Falls Ihre Verleihfrist 52 Stunden beträgt, dann werden 3 Tage berechnen.
    6. 3.6 Der Kunde wird für jedes ausgehenden Gespräch taxiert; am Ende des Gesprächs wird es auf die nächste volle Minute abgerundet. Der Kunde wird für die übertragene via GPRS Daten taxiert, unabhängig davon, ob es um eingehende oder ausgehende Datenübertragung geht und es wird auf dem nächsten Megabyte (MB) für alle ausgehende SMS und für alle Multimedia Messages (MMS) abgerundet.
    7. 3.7 Die Gebühren für den Verleih und die Gesprächsminuten, die Datenübertragungsgebühren und alle andere Summen ist der Kunde verpflichtet zu zahlen:
      1. 3.7.1 am Ende der Verleihfrist, wenn die gesamte Summe von dem blockierten Geld abgerechnet wird; oder,
      2. 3.7.2 wenn während der Verleihfrist, die Kundenrechnung mehr als €100 (Hundert Euro) wird, dann wird eine Summe durch 100 teilbar €100 (Hundert Euro) auf Intrafonica überwiesen werden, sodass der Kunde nicht mehr als €100 (Hundert Euro) schuldet während der Garantie von € 250 (zweihundert fünfzig Euro) intakt bleibt. Die akkumulierte Taxen zwischen der letzte Datenübertragung und dem Ende der Verleihfrist sind gemäss Paragraph 3.7.1. zu zahlen. Falls auf die Kreditkarte des Kunden nicht genügend Geld gibt ist Intrafonica in ihr Recht die Kundenbeziehung einseitig zu unterbrechen und ohne irgendwelche Verpflichtungen die Verleihgeräte zurück zu verlangen und alle Gebühren zu verlagen.
    8. 3.8 Spätestens vier Wochen nach dem Ende der Verleihfrist wird dem Kunde eine detaillierte Faktur zugesendet.
    9. 3.9 Ungeachtet Paragraph 3.7. darf Intrafonica auf einer verzögerten Basis, jede Zeit den Kunde für Ausgaben zu taxieren, unabhängig davon ob Intrafonica informiert ist für diese Ausgaben oder nicht wenn wir die Verleihgeräte zurückbekommen.
    10. 3.10 Intrafonica hat das Recht 2,5% Monatszinsen auf alle nicht bezahlte Rechnungen - auf einer täglichen Basis anfallen.
  4. Annullierung
    1. Um spekulative Reservierungen zu entmutigen und Verleihsets für ehrliche Kunden zur Verfügung zu stellen wird Intrafonica Gebühren für „kurzfristige Annullierung“ und „no show“ einführen.
    2. 4.1 Der Kunde darf seine Bestellung annullieren ohne Folgen und Verpflichtungen 48 Stunden vor dem Lieferungsdatum, die in Bestellformular festgestellt ist (z.B. wenn die Verleihfrist um 18:00 am 01.06. beginnt, dann ist die Bestellung rechtzeitig abgesagt wenn die Annullierung vor 18:00 am 30.05 gemacht ist (GMT +2:00).
    3. 4.2 Wenn wir eine Annullierungsnachricht innerhalb 48 bis 24 Stunden vor der Lieferung bekommen, dann wird eine „kurzfristige Annullierung“ Gebühr gerechnet – die Gebühr entspricht die Verleihgebühr für einen Tag.
    4. 4.3 Wenn wir eine Annullierungsnachricht weniger als 24 Stunden vor der Lieferung bekommen, dann wird eine „No-show" Gebühr dazugerechnet, die die Verleihgebühr für zwei Tage entspricht.
    5. 4.4 Die Nachrichten für Annullierung send man via Fax oder E-Mail. Telefonisch abgesagte Bestellung wird nur in Sonderfälle akzeptiert. Jede Annullierung wird von Intrafonica via Referenznummer bestätigt.
  5. Gebrauch den Geräte
    1. 5.1 Intrafonica stellt zur Verfügung ihren Kunden Gebrauchsanweisung für die Bestellte Geräte.
    2. 5.2 Der Kunde soll die Geräte vorsichtig und laut Vorschriften in der Gebrauchsanweisung benützen.
    3. 5.3 Der Kunde soll einverstanden sein:
      1. 5.3.1 die Geräte nicht zu reparieren, abbauen oder ändern;
      2. 5.3.2 entfernen oder ändern die Bescheinigungsmarkierungen, die zu den Geräte hinzugefügt werden sind;
  6. Reparatur
    1. 6.1 Alle Geräte werden von Intrafonica getestet und in sehr gute Zustand geliefert. Falls dass einen Gerät nicht ordentlich funktioniert – bei der Lieferung oder später, soll der Kunde sofort Intrafonica informieren.
    2. 6.2 Intrafonica repariert oder ersetzt den Gerät, nachdem eine Mitteilung des Problems durch den Kunden und, vorausgesetzt der Kunde nicht innen Bruch des Mietvertrages ist, das Intrafonica versieht den Kunden mit gleichen oder dem ähnlichen Grad der Geräte (der "die Geräte " zwecks dieser Vereinbarung festsetzt), so bald wie möglich während einer Periode gegeben wird, die mit dem Teil der nicht abgelaufenen Verleihfrist gleichwertig ist, als die Störung auftrat. Intrafonica schreibt den Kunden die vollen Kosten der Miete während der Periode gut, in der der Kunde nicht imstande ist, die Geräte als das Resultat der Störung zu benutzen, vorausgesetzt der Zusammenbruch nicht an der Fehlanwendung durch den Kunden liegt.
    3. 6.3 Falls Intrafonica die Geräte in funktionierte Zustand findet, obwohl die als fehlerhaft berichtet sind, zahlt der Kunde die Kosten der Ansammlung und der Anlieferung des Geräts.
  7. Verbindlichkeit
    1. 7.1 Intrafonica garantiert, dass die Geräte in guten Zustand sind, wenn die an den Kunden geliefert werden, kann aber nicht die Leistung der Ausrüstung noch für den Betrieb des Telefonnetzes verantwortlich sein, an das er angeschlossen wird. Der Kunde muss damit rechnen, dass Dienstleistungen vorübergehend unterbrochen werden können (einschließlich fallengelassene Anrufe), verzögertes oder anders begrenztes wegen einer Vielzahl von Ursachen: durch atmosphärisches und andere Bedingungen, Systemkapazitätsbeschränkungen und System und Geräteausfall.
    2. 7.2 INTRAFONICA BILDET KEINE ANDEREN GARANTIEN ODER DARSTELLUNGEN, ENTWEDER AUSDRÜCKLICH ODER, BETREFFEND JEDE MÖGLICHE ANGELEGENHEIT UND UMFASST OHNE BESCHRÄNKUNG, DEN VERKAUF, GENAUIGKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT, BEDINGUNG ODER EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK DER AUSRÜSTUNG ODER DEN HANDYGERÄTEN, DIE UNTER DIESER VEREINBARUNG VERSORGT WERDEN.
    3. 7.3 IN KEINEM FALL IST EINEN ANSPRUCH GEGEN INTRAFONICA MÖGLICH FÜR IRGENDEINE VERBINDLICHKEIT, ANSPRUCH, VERLUST, VERLETZUNG VERANTWORTUNG, BESCHÄDIGUNG ODER UNKOSTEN IRGENDWIE VON DER ART (EINSCHLIESSLICH VERLORENE PROFITE) OB DIREKT, INDIREKT ODER VON LOGISCH FOLGENDEM VERURSACHT DURCH DIE AUSRÜSTUNG ODER VON DER STÖRUNG DER AUSRÜSTUNG, RICHTIG ZU FUNKTIONIEREN ODER AN ALLEN ODER VERZÖGERT, FAULTINESS (WIE VERMINDERUNG DES SERVICES) ODER AUSFALL DER DIENSTLEISTUNGEN.
    4. 7.4 Der Kunde erklärt und stimmt zu, dass er/sie, an seine/ihre Unkosten, Intrafonica und ihre, Direktoren und Angestellte verteidigen und entschädigen wird und weist gegen alle mögliche Ansprüche des dritten Beteiligten, Gesetzklagen, Beanstandungen und Rechtsstreite, die aus dem Gebrauch von deN Geräten und/oder den Dienstleistungen durch den Kunden während der VERLEIHFRIST entstehen zu.
    5. 7.5 Der Kunde ist zu Intrafonica für alle Unkosten, einschließlich der Gebühren der angemessenen Rechtsanwälte, der Abholgebühren und der Gerichtkosten, die in Zusammenhang mit einem Klage eingebracht wird, verantwortlich.
  8. Diebstahl und Verlust
    1. 8.1 Der Kunde teilt sofort Intrafonica jedes möglichen Diebstahles mit, sollen Verlust von oder Beschädigung der Ausrüstung und, wenn anwendbar, Beweis des Diebstahles, indem sie eine Kopie von Polizeibericht zur Verfügung stellen - innerhalb 24 Stunden des Diebstahles. Der Kunde ist nicht für die genommenen Gebühren verantwortlich, nachdem Intrafonica der Diebstahl oder der Verlust gemeldet ist.
    2. 8.2 Im Falle jedes möglichen Verlustes, der Beschädigung oder des Diebstahles der gesamten Geräte während der Verleihfrist oder wenn die Geräte nicht zu Intrafonica am Ende der Verleihfrist zurückgebracht wird, werden  € 250 (zweihundert fünfzig Euro) zum Kunden aufgeladen. Weitere ganze Aufladungsschuld bleiben zu Intrafonica zahlbar.
    3. 8.3 Im Falle jedes möglichen Verlustes, Beschädigung oder Diebstahles von irgendwelchen der Zusatzgeräte, die Teil des Verleihpakets festsetzend oder aufgeführt werden wenn einige oder alle besagten Zusatzgeräte nicht zu Intrafonica am Ende der Verleihfrist zurückgebracht wird, wird der Kunde mit den Wiederbeschaffungskosten aufgeladen, wie folgt:
    4. Batterien:30 € jede
      Aufladegerät:25 €
      Gebrauchsanweisung:5 €
      Schutzüberzug:5 €
      SIM-Karte:30 €
  9. Besitz
    1. 9.1 Die Geräte, einschließlich des Zellentelefons und aller Zusatzgeräte, bleibt ständig die Eigentum von Intrafonica. Der Kunde erwirbt keine Rechte außer temporären Gebrauch von den Geräten und den Dienstleistungen.
    2. 9.2 Der Kunde hat kein Recht des Verkaufens oder des Mietens der Geräte und der Dienstleistungen zu den dritten Personen.
    3. 9.3 Der Kunde bestätigt und stimmt darin überein, dass sie/er nicht zu anhaltendem Gebrauch von der Telefonnummer erlaubt wird; die Telefonnummer von Intrafonica am Ende der Verleihfrist zurückgewonnen wird und nachher zu einem anderen Kunden zur Verfügung gestellt.
  10. Beendigung des Vertrags
    1. 10.1 Es sei nicht etwas anderes vereinbart mit Intrafonica wird, bringt der Kunde die Geräte im guten Arbeitszustand zu Intrafonica zurück. Wie, wo und wann muss spätestens 24 Stunden vor der Verfall der Verleihfrist vereinbart werden.
    2. 10.2 Unter keinen Umständen behält der Kunde die Ausrüstung für länger als die Verleihfrist, ohne eine Verlängerung dieser Periode mit Intrafonica übereinzustimmen.
    3. 10.3 Der Kunde kann die Miete nach dem Anfang der Verleihfrist jederzeit beenden und wird nur für die Tage gemietet und die gebildeten Anrufe verantwortlich sein. Solcher früher Beendigung des Mietvertrages soll per Fax oder E-Mail zu Intrafonica mitgeteilt werden.
    4. 10.4 Wenn der Kunde (a) bekommt oder verwendet die Geräte durch jeden Verfälschung eigener Identität oder betrügerische Mittel oder (b) die Geräte zu irgendeinem ungültigen oder unsachgemäßen Zweck verwendet wird, oder in der Verletzung der anwendbaren Gesetze, oder (c) festlegen einen Bruch dieser Bedingungen; dann kann Intrafonica, an seiner eigenen Diskretion und zusätzlich zu anderen Hilfsmitteln, die nachstehend am Gesetz oder in der Billigkeit vorhanden sind, (i) diese Vereinbarung beenden und den Kunden mit allen Gebühren aufladen; (ii) sofort alle Dienstleistungen zum Kunden beenden und (iii) sofort, ohne verbunden zu werden, irgendeinen Teil der Verleihkosten zurückzuverlangen. Intrafonica kann diese Vereinbarung ohne jede Verbindlichkeit zum Kunden auch beenden, im Falle dass Service für Intrafonica durch einen Netzwerk-Operator nicht mehr vorhanden ist.
    5. 10.5 Die Beendigung dieser Vereinbarung, egal auf welche Grund, befreit der Kunde nicht von seinen Verpflichtungen. Alle ausstehenden Betrage sind zu zahlen.
    6. 10.6 Dieser Mietvertrag und alle Pflichten bleiben in Kraft, bis alle Zahlungen, die zu Intrafonica fällig sind, voll erlassen sind.
  11. Geltendes Recht
    1. 11.1 Diese Vereinbarung wird ausschließlich durch die bulgarische Gesetze geregelt.
  12. Allgemein
    1. 12.1 Die Überschriften in dieser Vereinbarung sind für Bequemlichkeit und sollen nur als Hinweise betrachten werden. Die werden nicht die Bedeutung oder den Aufbau der Bedingungen beeinflussen, die hierin enthalten sind.
    2. 12.2 Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten zusammen und aber auch separat. Wenn irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung für unzulässig oder nicht einklagbar gehalten wird, bleibt der Rest dieser Vereinbarung gültig und durchsetzbar.
    3. 12.3 Wenn der Kunde eine Firma ist, dann stellt die Person, die den Vertrag schließt und Ermächtigungen dar, dass sie/er richtig autorisiert worden und bevollmächtigt worden ist, um den Vertrag im Namen solcher Firma zu schließen.
    4. 12.4 Diese Vereinbarung kann nicht vom Kunden zugewiesen oder geändert werden ohne eine schriftliche Unterzeichnung von Intrafonica.
    5. 12.5 Sonderangebote durch verschiedene Teilhaber können zusätzliche oder unterschiedliche Bedingungen enthalten. Unter solchen Umständen herrschen diese speziellen Bedingungen vor.
    6. 12.6 Die deutsche Version des Verleihvertrages ist nur für Bequemlichkeit. Für genaue Anwendung sollte die englische Version beachtet werden.


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